Aktenvernichtung nach DSGVO
Schon vor der DSGVO war die sichere Vernichtung von Schriftgut und Datenträgern in vielen Bereichen Beides: Vorgeschrieben und im eigenen Interesse. Durch die DSGVO wurde die Qualität der Aktenvernichtung aber nun genau definiert. Es gilt das Gebot der Datenminimierung, alle einmal erhobenen Daten müssen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie noch benötigt werden. Ist dies nicht der Fall sind sie zu vernichten.
Es gelten folgende Sicherheitsstufen nach ISO/IEC 21964:
Schutzklasse 1
Normaler Schutzbedarf für interene Daten
Sicherheitsstufe P-1, P-2, P-3
Schutzklasse 2
Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten
Sicherheitsstufe P-3, P-4, P-5
Schutzklasse 3
Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten
Sicherheitsstufen P-4, P-5, P-6, P-7
P-2: Interne Daten. Interne Kommunikation wie Anweisungen, Formulare oder abgelaufene Aushänge
P-3: Sensible Daten. Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, oder Lieferscheine mit Adressdaten
P-4: Besonders sensible Daten. Arbeitsunterlagen, Kundendaten, Rechnungen, private Steuer- und Finanzunterlagen
P-5: Geheim zu haltende Daten. Bilanzen und G+V, Strategiepapiere, Konstruktionsunterlagen, personenbezogene Daten
P-6: Geheime Hochsicherheitsdaten. Patente, Forschungs- und Entwicklungsunterlagen, existentiell wichtige Informationen
P-7: Top Secret. Hochsicherheitsdaten für den militärischen Bereich, Botschaften, Nachrichtendienste
Wir führen für alle Schutzklassen Geräte der Marken IDEAL, DAHLE, REXEL und LEITZ. Vom kleinen Aktenvernichter unter dem Schreibtisch – dem Papierkorb 2.0 – bis zum Großmengenaktenvernichter mit integrierter Blauen Tonne für das Schnittgut zur vereinfachten Entsorgung. Von der automatischen Zuführung aus dem Papiertank bis zum Vorlagentisch mit Transportband für ganze Ordnerinhalte.
Lassen Sie sich beraten.